Drei weitere Kundendienstmonteure im PRESTLE-Haus erhalten den Kälteschein

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Wir freuen uns, dass nach bisher drei Kundendienstmonteuren nun auch drei weitere Monteure aus der Abteilung Kundendienst den Kälteschein des Fachverbands SHK erworben haben. Die Monteure sind nun befugt, sowohl Reparaturen, Wartungen als auch Dichtheitsprüfungen an Klima- und Kälteanlagen durchzuführen.

Die Kollegen dürfen sich nun SHK-Fachkraft für Klima- und Wärmepumpenanlagen Kategorie I nach europäischen Rechtsvorgaben (EU 2015/2067), Nr. 2024-150 nennen.

Wärmepumpen und Raumklimageräte werden in Zukunft deutlich an Bedeutung für das SHK-Handwerk gewinnen. Wer aber Klimaanlagen und Wärmepumpen montiert, in Betrieb nimmt und instand hält und dabei Tätigkeiten am Kältemittelkreislauf mit fluorierten Treibhausgasen durchführt, muss gem. § 5 Cemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaSchutzV) / Cemikalien-OzonschichtVerordnung (ChemOzonSchichtV) seine Sachkunde nachweisen. Diese Anforderung gilt seit 2009 auch für Inhaber des „kleinen Kältescheins“.

Der Fachverband SHK Baden-Württemberg bietet für Ingenieure (mit mind. 2-jähriger Berufserfahrung), Meister und Gesellen aus dem SHK Handwerk Seminare und Sachkundeprüfungen gem. ChemKlimaSchutzV / ChemOzonSchichtV für die Kategorie I an.

Das Seminar beinhaltet folgende Inhalte: • rechtliche Grundlagen • Fachphysik • Aufstellung • Inbetriebnahme • Wartung, Instandhaltung • Praxisunterweisung
• Sachkundeprüfung
Lehrgangsvoraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung in einem der folgenden Ausbildungsberufe: • Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
• Ofen- und Luftheizungsbauer • Gas- und Wasserinstallateur • Zentralheizungs- und Lüftungsbauer

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreichem Abschluss das Zertifikat -Teilnahmebescheinigung des Fachverbandes SHK als anerkannter schriftlicher Nachweis der erforderlichen Sachkunde gemäß ChemKlimaschutzV / ChemOzonSchichtV.
Anerkannter Sachkundenachweis des Fachverbandes "SHK Fachkraft für Klima- und Wärmepumpenanlagen" gemäß der Kategorie I (ohne Einschränkung) gemäß EU-DurchführungsV 2015/2067 nach bestandener schriftlicher und praktischer Prüfung.

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